Gutachten vs. Kostenvoranschlag
Kostenvoranschlag oder doch lieber ein vollständiges Haftpflichtgutachten?
Um Ihre Ansprüche gegen den Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung überhaupt geltend machen zu können benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis zu den verursachten Beschädigungen und zur Schadenhöhe an Ihrem Kfz.
Dies kann grundsätzlich bereits mit einem, von vielen Versicherungen bevorzugten, Kostenvoranschlag abgedeckt werden. Auf Wunsch kann ich Ihnen selbstverständlich ebenfalls lediglich einen Kostenvoranschlag erstellen.
Liegt der Schaden an Ihrem Kfz unter der sogenannten "Bagatellschadengrenze" (diese wird auf ca. 750,- € angesetzt) ist ein Kostenvoranschlag meist auch tatsächlich zur Schadenregulierung ausreichend.
Ein Haftpflichtgutachten umfasst jedoch wesentlich mehr als die reine Aussage zur Schadenhöhe (denn dann wäre es ein "Kostenvoranschlag" und kein Gutachten) und bietet dem Geschädigten viele Vorteile, welche nachfolgend beispielshaft aufgezeigt werden. Denn ohne Gutachten können Sie als Geschädigter oftmals nicht beurteilen, ob nachfolgende Angaben oder Schadenpositionen* für Sie im Rahmen der Schadenabwicklung mit der gegnerischen Versicherung ebenfalls relevant sind und ob Ihnen hieraus zusätzlich zu den Reparaturkosten ggfs. ein weiterer Schadenersatz zusteht:
- Verkehrssicherheit nach dem Schadenereignis
- Reparaturdauer
- Angabe zur Höhe des Nutzungsausfalls und der Mietwagenkosten
- Aussage zu einer möglichen Wertminderung an Ihrem Fahrzeug aufgrund des Schadenumfangs und den hierdurch erforderlichen Reparaturarbeiten zur Behebung des gegenständlichen Unfallschadens
- Aussage zur Wirtschaftlichkeit einer Reparatur (Reparaturschaden - wirtschaftlicher Totalschaden - Totalschaden)
- Aussage zu einer möglichen Reparatur im Rahmen der sog. Opfergrenze bei einem festgestellten Totalschaden
- Angaben zum Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs
- Angaben zur Wiederbeschaffungsdauer
Die Entscheidung welches Produkt - Haftpflichtgutachten oder Kostenvoranschlag - in Ihrem Fall zu erstellen ist, wird spätestens im Rahmen der Fahrzeugbesichtigung getroffen und mit Ihnen ebenso ausführlich besprochen wie der weitere Ablauf der Schadenregulierung.
Wussten Sie übrigens dass die Erstellung eines Haftpflichtgutachtens bei mir für Sie kostenfrei* ist?
Melden Sie sich deshalb im Haftpflichtschadenfall als Geschädigter noch heute, somit steht von Ihrer Seite - der Seite des Geschädigten - einer möglichst Reibungslosen Abwicklung des Unfallschadens nichts mehr im Weg und die Gegenseite kann Ihnen später nicht vorhalten die Schadenregulierung aufgrund falsch oder unzureichend dokumentierter Unterlagen verzögert zu haben.
Hinweise zu * / **
*Ihnen als Geschädigten steht Nutzungsausfall oder ein Mietwagen ab dem Schadentag oder für die Dauer der Reparatur bzw. zur Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeug (je, nachdem was im konkreten Fall zutrifft) zu.
Gegebenenfalls ist an Ihrem unfallbeschädigten Fahrzeug nach der Reparatur eine merkantile oder auch eine technische Wertminderung vorhanden. Falls dies zutrifft wird diese im Haftpflichtgutachten von mir ausgewiesen.
Angaben zu Wiederbeschaffungs- und Restwert erfolgen sofern diese für die Regulierung des Schadens relevant und erforderlich sind.
***Für Geschädigte ist die Erstellung eines Haftpflichtgutachtens in der Regel kostenfrei sofern es sich um einen schuldlosen Unfall handelt, keine (ganz oder teilweise) Haftung des Geschädigten (z.B. aus eigenem Verschulden oder aus der Betriebsgefahr des genutzten Kfz) besteht und der eigentliche Verursacher die Kosten auch tatsächlich übernimmt bzw. übernehmen muss.
Sollten aufgrund einer Teilschuld oder beispielsweise bei unklarer Haftung dennoch mögliche Kostenrisiken für Sie vorhanden sein, so werden diese bereits im Vorfeld, im Rahmen der für meine Kunden stets kostenfreien telefonischen Bedarfsanalyse, klar kommuniziert.
Bei Bagatellschäden kann eine Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung ausgeschlossen sein. In diesem Fall erstelle ich für Sie gerne und kostengünstig eine gutachterliche Kostenprognose ("Kostenvoranschlag").