Definition Haftpflichtschaden
Von einem Haftpflichtschaden spricht man dann, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug verwickelt waren und Ihnen durch den Unfallverursacher ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Klassische Beispiele hierfür:
- Auffahrunfall gegen Ihr Fahrzeug durch den Unfallgegner
- Vorfahrtsverletzung durch den Unfallgegner
- Parkschaden - Anstoß gegen Ihr geparktes Fahrzeug durch den Unfallgegner
- Spurwechsel durch den Unfallgegner auf Ihre Fahrspur
- etc.
Wussten Sie übrigens, dass die Erstellung eines Haftpflichtgutachtens für Sie bei mir kostenfrei* ist?
Hinweise zu *
*Für Geschädigte ist die Erstellung eines Haftpflichtgutachtens in der Regel kostenfrei sofern es sich um einen schuldlosen Unfall handelt, keine (ganz oder teilweise) Haftung des Geschädigten (z.B. aus eigenem Verschulden oder aus der Betriebsgefahr des genutzten Kfz) besteht und der eigentliche Verursacher die Kosten auch tatsächlich übernimmt bzw. übernehmen muss.
Sollten aufgrund einer Teilschuld oder beispielsweise bei unklarer Haftung dennoch mögliche Kostenrisiken für Sie vorhanden sein, so werden diese bereits im Vorfeld, im Rahmen der für meine Kunden stets kostenfreien telefonischen Bedarfsanalyse, klar kommuniziert.
Bei Bagatellschäden kann eine Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung ausgeschlossen sein. In diesem Fall erstelle ich für Sie gerne und kostengünstig eine gutachterliche Kostenprognose ("Kostenvoranschlag").